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Sport und Inklusion
Gemeinsam mehr bewegen
Die Evangelische Stiftung Alsterdorf lebt Inklusion. Auch im Sport? Ja!
Teilhabe im Sport für alle ist das Ziel des Bereiches Sport und Inklusion.
Gemeinsam mit Kooperationspartnern aus Vereinen, Verbänden und Institutionen, im Stiftungsverbund der Evangelischen Stiftung Alsterdorf wollen wir mehr Menschen mit Behinderung in Bewegung bringen.
Ganz nach dem Motto: Gemeinsam mehr bewegen
Menschen mit Behinderung sollen selbstverständlich und gleichberechtigt am Sport teilhaben können.
Sie sollen die Möglichkeit haben, erste Erfahrungen mit Bewegungsangeboten zu machen, körperlich fit zu werden und Sport entsprechend ihrer Wünsche und besonderen Voraussetzungen zu treiben.
Unsere Fortbildungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung finden Sie >> HIER.
Mehr Fortbildungen für Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Vereinsfunktionär*innen finden Sie auf der Seite des Hamburger Sportbunds.
Wir brauchen Sie
damit alle am Sport teilhaben können.
Veranstaltungen, Neuigkeiten, Links
Verwandte Links
„Mit TANZ zur Toleranz“
Das Programm „Mit TANZ zur Toleranz“ der Nader Etmenan Stiftung in Kooperation mit dem Bereich Sport und Inklusion der Evangelischen Stiftung Alsterdorf ist ein kostenloses kulturelles, integratives und inklusives Angebot für Tanzinteressierte. Der Eröffnungsworkshop findet am 25.01.20 in der Barakiel Halle in Alsterdorf statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Freiwurf Hamburg lädt zum 1. Rolli-Handball-Turnier ein!
Aufgepasst!! Für das Turnier am 17.11.2019 können sich sowohl Teams als auch Einzelpersonen anmelden. Es treffen sich alle Handballbegeisterten, die sich mal in einer neuen Perspektive des Handballsports ausprobieren wollen. Los geht’s um 11.00h in der Halle des Hamburger Handball- Verbandes (LLZ, Eulenkamp 75, 22049 Hamburg).

Deutschlands erstes 24-Stunden-Inklusion-Schwimmen in Altdorf bei Nürnberg
Die Stiftung „Deutschland Schwimmt“ veranstaltet vom 7. bis 8. September 2019 das erste 24-Stunden-Inklusion-Schwimmen in Altdorf bei Nürnberg. Mitmachen darf jeder Schwimmer*in, der/die mindestens 50 m im Wasser zurücklegen kann.
